Werden Sie Mitglied!
Unterstützen Sie den dotBAYERN e.V. bei der Beantragung der Top-Level-Domain .bayern für, die allen Bayern eine bayrische Identität im Internet geben wird.
Wenn Sie eine Person, Firma oder Institution sind und sich bei .bayern einbringen wollen freuen wir uns auf ihre Mitgliedschaft.
Hier den Mitgliedsantrag downloaden (PDF)
Die Mitgliedsbeiträge sind:
- Personenmitglieder haben einen Mindestbeitrag in Höhe jährlich von € 100,00 jährlich zu leisten.
- Verbandsmitglieder haben einen Mindestbeitrag in Höhe jährlich von € 250,00 jährlich zu leisten.
- Firmenmitglieder haben einen Mindestbeitrag in Höhe jährlich von € 500,00 jährlich zu leisten.
Die Kontoverbindung des dotBAYERN e.V. lautet:
Commerzbank AG, München
Konto-Nr. 2246395
Bankleitzahl 700 400 41
Wir freuen uns auf jedes neue Mitglied!
Beitragsordnung des Vereins „dotBayern e.V.“
1. Gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung des dotBayern e.V. beschließt die Mitgliederversammlung die folgende Beitragsordnung inklusive der Höhe der Mitgliedsbeiträge.
Die Mitgliedsbeiträge sind ein Teil der Eigenmittel, die der Verein aufbringt, um die Finanzierung seiner Arbeitsaufgaben entsprechend der satzungsgemäßen Ziele zu gewährleisten.
2. Der Mitgliedsbeitrag bemisst sich wie folgt:
Personenmitglieder haben einen Mindestbeitrag in Höhe jährlich von € 100,00 jährlich zu leisten. Verbandsmitglieder haben einen Mindestbeitrag in Höhe jährlich von € 250,00 jährlich zu leisten. Firmenmitglieder haben einen Mindestbeitrag in Höhe jährlich von € 500,00 jährlich zu leisten.
Förderbeiträge, die ebenfalls zur Finanzierung des Vereinszwecks notwendig sind, sollten den Betrag von jährlich mindestens € 500,00 nicht unterschreiten. Alle darüber hinaus geleisteten Beiträge sind immer willkommen. Die Förderbeiträge werden wie die ordentlichen Beiträge durch eine Spendenbescheinigung bestätigt.
3. Der Mitgliedsbeitrag ist ohne Aufforderung bis zum Ende des I. Quartals des laufenden Kalender-jahres durch die Mitglieder zu entrichten, entweder per Überweisung oder nach Einverständnis des Mitglieds als Einzugsermächtigung von dessen Konto am ersten Quartalsende eines Kalenderjahres.
Sofern ein Mitglied mit mehr als einem Jahresbeitrag, trotz zweier Erinnerungen, im Rückstand ist, hat der Vorstand in jedem Einzelfall darüber zu entscheiden, ob das Mitglied aus dem Verein auszuschließen ist.
4. Unter Firmenmitgliedern im Sinne der Beitragsordnung sind folgende natürliche und juristische Personen zu verstehen:
a. Alle juristischen Personen, insbesondere Kapitalgesellschaften, Vereine im Sinne der §§ 21 ff BGB, politische Parteien, Genossenschaften, Versicherungsverein a.G.
b. Alle Personengesellschaften (OHG, KG, GbR, …).
c. Alle Kaufleute im Sinne der §§ 1, 2, 3, 5, 6 Handelsgesetzbuch und alle sonstigen Gewerbetreibenden.
d. Alle freiberuflichen Unternehmer.
Unter Personenmitgliedern im Sinne der Beitragsordnung sind alle sonstigen natürlichen Personen zu verstehen.
5. Freiberuflichen Unternehmern steht es offen, sich für eine Personenmitgliedschaft oder eine Firmenmitgliedschaft zu bewerben.
6. § 6 Abs. 3 der Satzung der Freunde der Berlin-Domain e.V. bleibt durch diese Beitragsordnung unberührt.
7. Diese Beitragsordnung tritt auf Beschluss der Mitgliederversammlung am 01.11.2008 in Kraft und gilt bis zu einem neuen Beschluss der Mitgliederversammlung.


